In eigener Sache

Julia Onken, 12.06.2017

In eigener Sache

Es geht um die KESB. Die Arena-Reporter-Sendung vom 11. Juni 2017, an der ich in der Diskussionsrunde teilgenommen hatte wirft viel Staub auf. Ich werde von E-Mails überflutet. Viele stimmen meiner Sichtweise zu, andere nicht – so ist das eben.

Eine Fernsehsendung kann einem so wichtigen Thema wie Kinder- und Erwachsenenschutz niemals gerecht werden. Alles muss stets schnell und möglichst in Werbesprüchen verpackt, ausgesprochen werden. Da bleibt vieles auf der Strecke.

Deshalb fasse ich nochmals zusammen, was mir wichtig ist. Es versteht sich von selbst, dass ich hier nicht über die viele Fälle berichte, die von der KESB-Behörde verantwortungsvoll und hilfreich geführt worden sind sondern von denjenigen, die für die Betroffenen katastrophale Folgen hatten.

Die zahlreichen mir von Betroffenen zugestellten Fall-Dokumentationen sowie auch die vielen Gespräche mit ihnen weisen alle eine verblüffende Ähnlichkeit auf.

Ich habe diese unter folgender Fragestellung untersucht und analysiert:

1.     An welchem Menschenbild orientiert sich die KESB-Behörde?

2.     Welche faktisch belegbaren Strategien wendet die KESB-Behörde an?

3.     Wie ist die strukturelle Konstruktion des Acht-Schritte-Plans aufgebaut und welche Konstruktionsfehler lassen sich ablesen?

1. Menschenbild

Ein humanistisches Menschenbild geht davon aus, dass jeder Mensch grundsätzlich auf Selbstaktualisierung und Wachstum angelegt und zu Veränderung und Problemlösung fähig ist. Diese Fähigkeiten können jedoch verschüttet oder beeinträchtigt sein, z.B. durch Entwicklungsstörungen, traumatische Erlebnisse, mangelnde Förderung, Krankheit, Alterungsprozess, Behinderung.

Ein humanistisches Menschenbild sieht in jedem Menschen eine eigenständige, in sich wertvolle Persönlichkeit und respektiert die Verschiedenartigkeit verschiedener Menschen. Jeder Mensch muss ernst genommen werden in seiner ganz eigenen Art und Ausdrucksweise, auch wenn sie uns unverständlich erscheint: Für die betreffende Person hat sie einen Sinn..“(Marlis Pörtner)

Für Menschen, die in soziale und/oder zwischenmenschliche Schwierigkeiten geraten sind, gilt ganz besonders auf ein Vorgehen zu achten, das sich nach humanistischen Werten ausrichtet. Schliesslich geht es darum, diese Personen zu begleiten, um ihnen in der Regelung ihrer Aufgaben und Überwindung von Hürden behilflich zu sein, indem das Hoheitsrecht von Selbstbestimmung und Selbstentscheidung unter allen Umständen stets gewahrt wird.

Das strategische Vorgehen und der strukturelle Aufbau der KESB weist indessen auf ein Menschenbild hin, das dem humanistischen Menschenbild von Grund auf widerspricht. Das Leitbild der KESB-Behörde beruht auf einem mechanistischen, administrativ zu verwaltenden Menschen, der sich ihren Verfügungen strikte zu unterwerfen hat. Wer nicht spurt, wird bestraft.

Ein Machtapparat von Beamten, die im Hintergrund agieren, die erzieherisch zu wirken haben und für die Umsetzung ihrer Ziele Massnahmen und Instrumente einsetzen, die durchaus mit dem Vorgehen und den Sanktionen der früheren DDR vergleichbar sind, sorgen bei den Betroffenen für Angst und Schrecken.

2. Strategie der KESB-Behörde

  • Aberkennung der Menschenrechte
  • Systematische Enteignung von Selbstbestimmung über das eigene Leben
  • Verweigerung elterlicher Mitbestimmung, Verfügung über Kinder und Entzug der elterlichen Rechte
  • Zerstörung von familiären Systemen
  • Ausschluss von Familienmitgliedern
  • Statt Vermittlung zerstrittener Parteien Ausgrenzung und Entzweiung

 

Handlungsbereich Abteilung Kinder

Ø  Kinder werden von der Polizei in Handschellen aus der Schule abgeführt. Eltern müssen hilflos dabei zusehen.

Ø  Kinder werden fremdplatziert, gegen ihren Willen, gegen den Willen der Eltern. Nach unseren Recherchen gibt es einige Kinderheime, die unterbelegt sind und die dringend „Nachschub“ benötigen.

Ø  Alleinerziehende Väter und Mütter sind völlig rechtlos. Sie werden grundsätzlich mit dem Stigma der Erziehungsunfähigkeit belegt und mit Erziehungsbeiständen ausgerüstet, denen sie sich unterzuordnen haben.

Ø  Familiäre Strukturen und Bindungen werden zerstört: Willkürliche Kontaktsperre für Eltern und Grosseltern.

Ø  Grosseltern werden ausgegrenzt

 

Handlungsbereich Abteilung ältere Menschen

Ø  Über Senioren wird ohne ihre Zustimmung eine Heimeinweisung verfügt

Ø  Senioren werden in einer psychiatrischen Klinik untergebracht

Ø  Familiäre Beziehungen von Senioren werden beschnitten und durch Kontaktsperre systematisch zerstört

Ø  Totale Bevormundung älterer Personen

Ø  Sind Senioren vermögend, hat weder die ältere Person selbst noch ihre Familie Zugriff auf die Vermögenswerte


Handlungsbereich Abteilung Behinderte

Ø  Behinderte, die jahrelang von der Familie betreut und umsorgt worden sind, werden aus ihrem vertrauen Beziehungsfeld herausgerissen und fremden Personen übergeben

Ø  Psychiatrische Gutachten werden erstellt – auf Kosten des Behinderten – obwohl die zu Begutachtenden weder kriminell noch sonst Auffälligkeiten zeigen.

Ø  Angehörige, die bis anhin die Finanzen verwaltet haben, dürfen das nicht mehr tun. Es muss eine fremde Person die IV-Rente verwalten und nach einem eigenen KESB-Buchhaltungsprogramm auseisen.

Ø  Die aufgezwungene Beistandschaft und ebenso die jährliche Revision der Buchhaltung sind kostenpflichtig und müssen von der behinderten Person bezahlt werden.

 

3. Strukturelle Konstruktion

Der Acht-Schritte-Plan weist schwerwiegende Konstruktionsfehler auf.

Die detaillierte Analyse kann hier aus technischen Gründen (Formatierung) nicht aufgezeigt werden kann aber per E-Mail anfordert werden: sekretariat@frauenseminar-bodensee.ch


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